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   OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13   

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OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,32013)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,32013)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,32013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen Auswahlkriteriums bei Ansehung der Gesamturteile in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber als im Wesentlichen gleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen Auswahlkriteriums bei Ansehung der Gesamturteile in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber als im Wesentlichen gleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen Auswahlkriteriums bei Ansehung der Gesamturteile in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber als im Wesentlichen gleich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Der Antragsteller beruft sich mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 (- 2 BvR 857/02 -, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Der vom Antragsteller zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 (- 2 BvR 2470/06 -, juris) führt hier zu keiner anderen Einschätzung.
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2011 - 5 ME 212/11

    Berücksichtigung von Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern i.R.d.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Ebenso können sich leistungsbezogene Auswahlkriterien aus den aktuellen dienstlichen Beurteilungen ergeben, wenn sich aus der Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere auch im Hinblick auf das mit dem zu besetzenden Dienstposten verbundene Anforderungsprofil ein Leistungsunterschied ergibt (so genannte ausschärfende Betrachtungsweise; vgl. zum Ganzen Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Bei der Vergleichsgruppenbildung nach Funktionsebenen werden die Leistungsanforderungen nicht aus dem Statusamt hergeleitet, sondern daran orientiert, welche Anforderungen die durch die Wahrnehmung der im Wesentlichen gleichen Aufgaben gekennzeichneten Dienstposten übereinstimmend stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Beurteilungen treffen eine Aussage, ob und in welchem Maße der Beamte oder Richter den Anforderungen gewachsen ist, die mit den Aufgaben seines Amtes und dessen Laufbahn verbunden sind (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 46).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    An seiner bisherigen Rechtsprechung, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -), hält der Senat nicht mehr fest.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn 12; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Insoweit hat der beschließende Senat bislang die Auffassung vertreten, dass der zuständigen Behörde bei gleichem Gesamturteil hinsichtlich der Auswahl der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien ein weiter Ermessensspielraum zustehe und sie insbesondere nicht gehalten sei, bei der Heranziehung der weiteren unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien eine bestimmte Rangfolge einzuhalten (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2011 - 5 ME 212/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 10.10.2012, a. a. O., Rn 19; Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 24; Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn 18; Beschluss vom 10.3.2014 - 5 ME 269/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
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